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Geschrieben am 25.01.06 von Mario @ 10:10 am
Ein Mann hatte sich bei dem Versuch, ein Haus in die Luft zu sprengen, verletzt und anschließend von der Unfallversicherung Geld verlangt. Abgelehnt wurde die Versicherungsleistung mit folgender Begründung: Wer eine Straftat begeht und dabei selbst zu Schaden kommt, kann laut einer Gerichtsentscheidung von seiner Unfallversicherung keine Leistung einfordern. (FAZ.NET) Abgelegt unter: Menschen Kommentare:
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